Er habe einfach mehr Geld herausholen wollen (pag. 06 1521, Z. 399 ff.). Was mit dem eingenommenen Geld passiert sei, wisse sie nicht. Er habe alles bei sich im Portemonnaie aufbewahrt (pag. 06 1427, Z. 1073 f.). Sie hätten schon ein gemeinsames Konto gehabt, aber es sei kein Geld drauf gewesen. Das Konto habe er über seine Tochter gemacht (pag. 06 1428, Z. 1094 ff.). Das Geld, welches sie von den Kunden erhalten habe, habe sie in eine Schublade gelegt. Der Beschuldigte habe nichts gemacht, um seine Lebenssituation zu verbessern. Er habe nie gearbeitet, habe nie deutsch gelernt, habe keinen Kurs besucht, er sei weder zum RAV noch zum Sozialamt gegangen (pag. 06 1505, Z. 560 ff.).