Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 4. März 2021 schilderte D.________ die Szene an der Aare wie folgt: Der Beschuldigte habe ihr bei der Aare eine Faust gegeben. Sie sei zu Boden gefallen. Er habe sie auch verbal und gewalttätig bedroht (pag. 06 1603, Z. 454 ff.). Er habe sie am Nacken gepackt und ihr richtig «auf die Fresse gegeben» (pag. 06 1605, Z. 504). Übereinstimmend äusserte sich D.________ auch anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Der Beschuldigte habe sie vor dem Club verhauen und habe ihr bereits an der Aare unten die Faust gegeben (pag. 19 014, Z. 28; pag. 19 014, Z. 32 f.).