Auf die Frage, wie es dazu gekommen sei, dass der Beschuldigte sie zur Prostitution gezwungen habe, schilderte D.________ im Rahmen der ersten polizeilichen Befragung vom 15. Oktober 2020 folgende Situation (pag. 06 1418, Z. 821 ff.): Der Beschuldigte habe sie 1½ Stunden lang bearbeitet. Er habe ihr gesagt: «Ig ha nüt, du hesch eh nüt, du schaffsch das mit mir zäme» (pag. 06 1418, Z. 823 f.). Als sie dann die Aare wieder hinaufgekommen sei, sei sie ein anderer Mensch gewesen. Das sei 2011/2012 gewesen. Sie hätten kein Geld mehr gehabt, auch keine Wohnung. Sie hätten im BB.________ (Heim) im OM.________ (Quartier) gewohnt.