D.________ gab an, dass der Beschuldigte sie zur Prostitution gezwungen habe. Sie sei ohnehin labil und habe eine schlimme Kindheit gehabt. H.________ habe dies gewusst und habe sie mit dem Beschuldigten zusammengebracht, sie gewissermassen bei ihm abgeliefert. Es sei ein abgekartetes Spiel gewesen. Auf die Fragen nach ihrer Kindheit und ihrer Drogenvergangenheit gab D.________ wie folgt Auskunft (pag. 06 1494 ff.): Sie sei mit ihren Geschwistern bei der Grossmutter aufgewachsen. Danach seien die Kinder auseinandergerissen worden und seien in verschiedenen Heimen untergebracht worden.