Nachdem sich D.________ am 9. Oktober 2020 über eine Bekannte bei der Polizei gemeldet hat, wurde sie am 15. Oktober 2020 um 08.45 Uhr in Begleitung einer Vertrauensperson auf der Polizeiwache Waisenhaus einvernommen. Während der Belehrung über ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson/Opfer erklärte D.________, es gehe auch um Drogenhandel im grossen Stil. Sie habe so viel zu erzählen, dass sie nicht wisse, wo sie anfangen solle. Sie wolle jetzt Aussagen machen, sie wolle «Gas geben», sie sei «parat», sie wolle, dass er seine Strafe bekomme (pag. 06 1364, Z. 13 ff.). Sie habe Todesangst und verstecke sich vor ihm. Er werde sie umbringen.