_ oberinstanzlich eingereichten Kurzbericht der FIZ vom 26. Mai 2025 ist zu entnehmen, dass F.________ grosse gesundheitliche Probleme habe und derzeit nicht in der Lage sei, Absprachen oder Termine einzuhalten. Sie verliere oft ihr Mobiltelefon und sei danach für längere Zeit nicht erreichbar. Die Unterzeichnende habe F.________ letztmals am 27. Februar 2025 gesehen und fast nicht wiedererkannt. F.________ habe keine Jacke, keine Tasche und kein Mobiltelefon dabeigehabt, sei abgemagert und sehr ungepflegt gewesen. Sie habe angegeben, grosse Drogenprobleme zu haben, und sei offensichtlich auf Entzug gewesen.