So zeigte sie zunächst auch kein Interesse, sich an einem Strafverfahren zu beteiligen. Nach mehreren Beratungsgesprächen in der FIZ, in welchen ihr ihre verschiedenen Optionen aufgezeigt worden sind, und nach mehreren Gesprächen mit der KaPo Bern entschied sich Frau F.________ letztendlich für eine Teilnahme am Strafverfahren; dies nachdem sie erfahren hatte, dass A.________ in U-Haft war und sie sich dadurch zu einem gewissen Grad geschützt fühlte.