Angesichts der Gesamtumstände liegt es auf der Hand, dass die Strafklägerin mit «Du weisst gar nicht was wirklich los ist» und «ich habe viele Male meine Augen geschlossen» nicht eine allfällige Affäre des Beschuldigten ansprach, sondern die ihr von diesem seit Jahren angetane körperliche, psychische, sexuelle und verbale Gewalt sowie dessen Tätigkeit im Menschenhandel und in der Zwangsprostitution. Die Strafklägerin hielt auch gegenüber S.________ das Bild des glücklichen/ harmonischen Ehepaars aufrecht und erzählte dieser nichts von den Machenschaften des Beschuldigten; dies erstaunt nicht, handelt es sich doch um die Tochter des Beschuldigten.