19 818 Z. 21 ff.). Dieselbe unglaubhafte Erklärung dürfte er Beschuldigte auch seiner Tochter gegeben habe, erwähnte doch auch jene, die Strafklägerin sei sehr eifersüchtig gewesen (pag. 06 2025 Z. 173 ff.). Angesichts der Gesamtumstände liegt es auf der Hand, dass die Strafklägerin mit «Du weisst gar nicht was wirklich los ist» und «ich habe viele Male meine Augen geschlossen» nicht eine allfällige Affäre des Beschuldigten ansprach, sondern die ihr von diesem seit Jahren angetane körperliche, psychische, sexuelle und verbale Gewalt sowie dessen Tätigkeit im Menschenhandel und in der Zwangsprostitution.