Das Wohnen in der aktuellen Mietwohnung stelle eine Herausforderung dar. Es sei davon auszugehen, dass die Strafklägerin ihr Leben lang stark an den Folgen der langjährigen Ausbeutung leiden werde. Wie der Bericht der Therapeutinnen vom 7. September 2022 (E. II.9.6.2.p hiervor) dokumentiert auch der Bericht der FIZ vom 2. Juni 2025, dass die Strafklägerin gezeichnet ist durch die körperliche, psychische, sexuelle und verbale Gewalt, die ihr vom Beschuldigten jahrelang angetan wurde.