Die Strafklägerin sei zu 100 % arbeitsunfähig und erhalte eine IV-Rente zu 100 % sowie Ergänzungsleistungen. An eine Arbeitsintegration sei derzeit und bis auf Weiteres nicht zu denken. Trotz des Erlebten versuche die Strafklägerin mit aller Kraft, ihr Leben selbständig zu meistern. Sie wohne derzeit in einer Mietwohnung. Weil es ihr aufgrund des Erlebten schwerfalle, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, pflege sie kaum Kontakt zu den Nachbarn. Aufgrund ihrer starken Traumatisierung sei sie enorm lärmempfindlich. Das Wohnen in der aktuellen Mietwohnung stelle eine Herausforderung dar.