Es sei unklar, ob sich die komplexe posttraumatische Belastungsstörung chronifiziere, was angesichts der Schwere der traumatischen Ereignisse (Opfer von Menschenhandel, sexueller, physischer und psychischer Gewalt sowie Entwürdigung) sein könne. Aufgrund ihrer Geschichte als Opfer von Menschenhandel sei die Strafklägerin weiterhin stark traumatisiert und auch in Zukunft auf Therapie angewiesen, um ihr Leben einigermassen meistern zu können. Ein baldiger Therapieabschluss sei nicht in Sicht. Die Strafklägerin sei zu 100 % arbeitsunfähig und erhalte eine IV-Rente zu 100 % sowie Ergänzungsleistungen.