Weiter wird im Bericht ausgeführt, die Strafklägerin befinde sich seit November 2022 in psychologischer Behandlung. Die Therapiesitzungen fänden einmal wöchentlich in Form von Gesprächen statt und bezweckten in erster Linie die Stabilisierung der Strafklägerin. Es sei unklar, ob sich die komplexe posttraumatische Belastungsstörung chronifiziere, was angesichts der Schwere der traumatischen Ereignisse (Opfer von Menschenhandel, sexueller, physischer und psychischer Gewalt sowie Entwürdigung) sein könne.