Seit Juli 2021 wohnt Frau D.________ eigenständig und wird seitdem ambulant durch die FIZ beraten und unterstützt. D.________ erlitt durch die Täterschaft, welche sie in der Schweiz anzeigte, massive psychische physische und sexuelle Gewalt, was bei ihr bis heute tiefe Spuren hinterlässt. Gemäss Aussagen von Frau D.________ gehe es ihr auch heute noch nicht gut. Sie kämpfe jeden Tag mit dem vom Täter verursachten Traumata und könne den Alltag lediglich mithilfe von Therapie und Begleitung meistern. Auch durch die FIZ wird Frau D.________ weiterhin als stark traumatisiert und belastet war genommen und hat weiterhin einen grossen Stabilisierungsbedarf.