Die von der Strafklägerin gegenüber ihren Therapeutinnen gemachten Aussagen decken sich mit ihren im Strafverfahren getätigten Angaben, wonach der Beschuldigte sie während der ersten Bulgarienreise mit körperlicher, sexueller und verbaler Gewalt gebrochen habe (beispielhaft: «Es hat mich gebrochen, dass er mich schlug», pag. 06 1499 Z. 275 f.; «Nachdem er mich in Bulgarien so sehr geschlagen hatte, gehorchte ich ihm. Er wusste, dass ich das tun würde», pag. 06 1503 Z. 460 ff.; «Er hat mich gefügig gemacht. Die ganzen 10 Jahre hat er mich mit Gewalt gefügig gemacht und hat gewusst, dass ich Angst habe, wenn er mich schlägt. Es war wie ein Aufgeben.