Sie erklärte denn auch glaubhaft, sie habe die Willensäusserung gemäss pag. 10 0108 neben dem Beschuldigten verfassen müssen. Sie habe schreiben müssen, es sei ihr Wunsch, für immer mit ihm zusammen zu sein (pag. 06 1594 Z. 100 ff.). Die Willensäusserung ist denn auch auffällig plakativ und überschwänglich verfasst (beispielhaft: «Er ist ein wunderbarer Mann und macht mich unheimlich glücklich. Mein grösster Wunsch ist es nun, ihn zu heiraten und mein Leben mit ihm zu verbringen, mit vielen Kindern.