Diese Berichte, wie auch einige andere der bisher behandelten Beweismittel, hinterlassen einen zwiespältigen Eindruck. Sie vermögen weder die Darstellung von D.________ (andauernde Gewalt und Zwang) noch die Version des Beschuldigten (harmonische Ehe ohne irgendwelche Gewalt), vorbehaltslos zu stützen.