Auch der Sozialarbeiter T.________ ging nach verschiedenen persönlichen Gesprächen von aufrichtigen Gefühlen aus. Aufgrund der Gespräche des Beschuldigten gemäss den TK-Protokollen aus der Echtzeitüberwachung dürfte sich der Sozialarbeiter zumindest hinsichtlich der beruflichen Motivation des «sehr arbeitswilligen und arbeitsfähigen« Beschuldigten allerdings getäuscht haben. Der Beschuldigte hat kaum ernsthaft in Erwägung gezogen, als Fahrer zu arbeiten, solange D.________ für den Lebensunterhalt besorgt war.