Die Beziehung sei von Anfang an von Angst, Gewalt und Unterdrückung geprägt gewesen. Die wohlwollende Stellungnahme gegenüber der Fremdenpolizei begründete D.________ sodann mit der ständigen Überwachung durch den Beschuldigten beim Verfassen der Eingabe (pag. 19 1016, Z. 42 f.). Welche der beiden von D.________ zu Protokoll gegebenen Versionen letztlich zutrifft, muss offenbleiben. Dass jedoch dauerhaft und ständig Zwang und Gewalt in der Ehe herrschte, D.________ somit alle Eingaben nur unter Zwang und Angst getätigt hat, erscheint eher unwahrscheinlich.