D.________ machte im Verfahren unterschiedliche Aussagen zu ihren anfänglichen Gefühlen gegenüber dem Beschuldigten. Es gibt Aussagen von ihr, wonach sie ihn in einer ersten Phase geliebt habe, er sie verwöhnt, beschenkt habe und ihr Sicherheit vermittelt habe (pag. 06 1496, Z. 152, pag. 06 1402, Z. 356, pag. 06 1394, Z. 103 ff.). Im weiteren Verlauf der Befragungen widerrief sie diese Aussage. Sie stellte dezidiert in Abrede, so etwas zu Protokoll gegeben zu haben oder Gefühle für den Beschuldigten gehabt zu haben (pag. 06 1749, Z. 327 ff.). Die Beziehung sei von Anfang an von Angst, Gewalt und Unterdrückung geprägt gewesen.