Auf Vorhalt der E-Mail vom 26. April 2012 erläuterte die Strafklägerin nachvollziehbar und selbstkritisch, gar schuldbewusst: «Ich habe es so geschrieben, als wenn ich Kunde wäre. Ich wollte es so hinüberbringen, ich wollte nicht, dass es auf mich zurückkommt. Die Männer schauten mich an und merkten nicht, was ich tue. Ich weiss, es war nicht der richtige Weg, aber ich habe gedacht, dieses Mail würde reichen. Ich wollte so gut wie möglich alles erklären» (pag. 06 1651 Z. 189 ff.). Ähnlich reagierte sie auf die Feststellung, sie habe den Beschuldigten nicht erwähnt: «Er ist einer von denen. Ich habe es falsch geschrieben.