Er brachte sie nach Lachen und sie musste im Wallis auch arbeiten. Sie fuhr mit dem Zug ins Wallis. Und er hat dort gewartet. Ich habe der Polizei geschrieben, dass sie durch die Polizei rausgenommen würde. Ich habe versucht, dass alles zum Vorschein kommt. AM.________ wurde von der Polizei angehalten und sie hat nichts gesagt. Ich habe dies fast nicht geglaubt, als ich erfahren habe, dass sie durch die Polizei herausgenommen wurden und AM.________ nichts sagte. Sie hatte Angst vor ihm» (pag. 06 1650 Z. 138 ff.). Auf Vorhalt der E-Mail vom 26. April 2012 erläuterte die Strafklägerin nachvollziehbar und selbstkritisch, gar schuldbewusst: