07 2655 ff.), sind sehr wohl geeignet, ihre Sachverhaltsdarstellungen zu untermauern. Auf die Bitte, ihre damalige Situation und die gemeldeten Vorfälle zu schildern, erklärte die Strafklägerin an der Einvernahme vom 20. Mai 2021: «Das vom Zug, von der AM.________. Er kam eines Tages mit beiden Frauen daher, also A.________(Spitzname) kam mit den Frauen. Diese wohnten bei uns. In dieser Zeit habe ich bereits im Club gearbeitet. Ich war auf der Arbeit im Club und er war mit den beiden Frauen zu Hause. AM.________ hat er die ganze Zeit mitgenommen. Er brachte sie nach Lachen und sie musste im Wallis auch arbeiten.