n) Editionen der Aktion «AX.________» Die Editionen bei der Staatsanwaltschaft Wallis betreffend die Aktion «AX.________» würdigte die Vorinstanz – wenig überzeugend – wie folgt (pag. 19 329): Die anonymen Hinweise wurden von D.________ geschickt. Sie geben Hinweise darauf, dass sie H.________ gegenüber der Polizei wegen Menschenhandels denunzieren wollte. Den Namen ihres Ehemannes nannte sie in diesem Zusammenhang nicht, was sowohl belastend (weil sie vor ihm Angst hatte) als auch entlastend (weil er nichts mit Menschenhandel zu tun hatte) gewertet werden kann und sich deshalb beweisneutral auswirkt.