Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aus der Prostitution von D.________ viel Geld erwirtschaftet wurde, dieses sodann auch auf die Konti des Beschuldigten bzw. von seiner Tochter floss. Das Geld wurde sodann wieder ausgegeben. Der Beschuldigte unterhielt mehrere Bankverbindungen und war durchaus in der Lage, in der Schweiz rechtsgeschäftlich tätig zu sein. Ein selbständiges Einkommen hatte er über all die Jahre nicht.