Wenngleich den Arztberichten kein expliziter Hinweis auf einen Verdacht nach häuslicher Gewalt zu entnehmen ist, fällt doch auf, dass die Strafklägerin explizit nach häuslicher Gewalt und Angst vor Gewalt gefragt wurde. Weil es sich dabei nicht um eine Routinefrage handeln dürfte, ist davon auszugehen, dass das Spitalpersonal hellhörig wurde, als die Strafklägerin erwähnte, sie könne infolge Streits mit ihrem Freund auf keinen Fall nach Hause. Auf Vorhalt, sie habe gegenüber dem Spital häusliche Gewalt verneint, erklärte die Strafklägerin an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung: «Damals, als sie mich mit dem Krankenwagen eingeliefert haben, war er nicht dabei.