46 er dem Spital anlastete, die Strafklägerin rausgeschmissen zu haben, respektiv der Strafklägerin unterstellte, sie sei geflohen, damit sie nicht habe bezahlen müssen. Sich selbst stellte er als Retter dar, indem er betonte, die Strafklägerin in Bulgarien in ein grosses Spital gefahren zu haben (pag. 06 1275 Z. 115 ff.).