Gänzlich unberücksichtigt liess die Vorinstanz die verschriftlichten Beobachtungen des Pflegepersonals des Spitalzentrums Oberwallis von Mitte Oktober 2010 und Ende Dezember 2010. Diese machen, zumindest in der Rückschau, hellhörig und enthalten Hinweise, dass etwas nicht stimmte. Nennenswert sind u.a. nachstehende Passagen aus den Pflegeberichten (pag. 07 1525 ff., pag. 07 1542, pag. 07 1570 f., pag. 07 1585): 17. Oktober 2010 08:00 Uhr: ist wach. kaum komme ich ins zimmer, ist sie am jammern – wenn man mit ihr redet, macht sie spass und scheint keine sz zu haben.