Die Tatsache, dass bei D.________ keine Verletzungen festgestellt wurden, schliesst körperliche Gewalt gegen sie nicht per se aus. Es ist grundsätzlich möglich, dass D.________ im Vorfeld der jeweiligen Vorsprache im Spital keine Übergriffe erleiden musste. Andererseits vermögen die Arztbe- 44 richte jedoch gewalttätige Übergriffe in dem von D.________ beschriebenen dauernden Ausmass nicht zu untermauern.