Auch hat sie nie selbst Fotos (z.B. mit dem Mobiltelefon) von körperlichen Folgen aus Gewaltvorfällen dokumentiert. Auf die Frage, warum sie in einem fachärztlichen, vertrauten Rahmen nicht über ihre Not habe sprechen können, gab D.________ anlässlich der Hauptverhandlung folgendes zu Protokoll: «Ich schaffte es nicht, auch gegenüber meiner Frauenärztin konnte ich es nicht. Ich schämte mich. Ich wollte nicht, dass er herausfindet, dass ich etwas gesagt habe und dass es allenfalls nicht reichen würde» (pag. 19 024, Z. 9 ff.).