Z. 1668), sie es niemandem habe sagen können, weil sie alleine gewesen sei (pag. 06 1448, Z. 1669 f.), sind mit den medizinischen Unterlagen nicht in Einklang zu bringen. Dies sogar trotz vermuteten Übertreibungstendenzen von D.________ im Spital Visp (pag. 07 1528).