Die körperlichen Untersuchungen ergaben auch keinen Anlass zu entsprechenden Mutmassungen. Wegen der teilweise unklaren Beschwerden wurde D.________ wiederholt auch einer umfassenden körperlichen Untersuchung unterzogen, ohne entsprechende Feststellungen. Die Aussagen von D.________, wonach sie regelmässig, teilweise täglich, teilweise massive körperliche Gewalt durch den Beschuldigten habe erleiden müssen, er sie grün und blau geschlagen, «geschuttet», auf den Boden und in Möbel hineingeworfen habe (pag. 06 1448, Z. 1655 f.; Z. 1668), sie es niemandem habe sagen können, weil sie alleine gewesen sei (pag.