Editionen bei Spitälern und Gesundheitseinrichtungen Die bei mehreren Spitälern und Gesundheitseinrichtungen edierten Unterlagen betreffend die Strafklägerin würdigte die Vorinstanz – weitgehend wenig überzeugend – wie folgt (pag. 19 327 f.): D.________ sprach wiederholt wegen gesundheitlicher Probleme in Spitälern vor, meistens im Sinne einer notfallmässigen Selbstzuweisung, meist bei Infekten oder ähnlichen akuten gesundheitlichen Problemen.