AKS ist hervorzuheben, dass in den am 26. November 2020 sichergestellten und vom IRM Zürich untersuchten Haarproben der Strafklägerin Haloperidol nachgewiesen wurde, womit die Einnahme/Applikation dieses Wirkstoffes mindestens in den letzten zwei bis vier Monaten vor der Sicherstellung der Haarprobe am 26. November 2020 bewiesen ist (pag. 06 2044, pag. 2046). Haloperidol ist ein Neuroleptikum und findet sich als Wirkstoff etwa im Präparat Haldol. Die festgestellte Konzentration liegt im unteren/mittleren Bereich der dem IRM Zürich bekannten Vergleichswerte (pag. 06 2047). j) Editionen bei Spitälern und Gesundheitseinrichtungen