Weitergehend ergibt sich aus einzelnen Arztberichten gemäss den Editionen bei Spitälern und Gesundheitseinrichtungen [(…)], dass D.________ wiederholt wegen gesundheitlicher Beschwerden medikamentös behandelt wurde, auch im fraglichen Zeitraum September 2020. Dem ausführlichen Bericht der Neurologie AY.________ vom 17. September 2020 (pag. 07 1392) ist zu entnehmen, dass D.________ anfangs September 2020 zur Behandlung einer Hypercholesterinämie jeden zweiten Tag ein Medikament eingenommen habe, wobei sie sich an den Namen des Medikaments nicht mehr habe erinnern können.