Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) Zürich vom 8. Dezember 2020 zur Haaranalyse der Strafklägerin, den forensisch-toxikologischen Abschlussbericht des IRM Bern vom 22. Dezember 2020 und den forensischchemischen Abschlussbericht des IRM Bern vom 8. Januar 2021 betreffend den Beschuldigten sowie die diversen Arztberichte bezüglich die Strafklägerin würdigte die Vorinstanz – teils wenig überzeugend – wie folgt (pag. 19 320 f.): Die ausgewertete Haarprobe ergab einen regelmässigen Kokainkonsum von D._____