Dass das Ehepaar viele Medikamente in der Wohnung hatte und der Beschuldigte bzw. dessen Mutter auf die Packungen Haloperidol «D.________(Spitzname) still» schrieb, ist unbestritten. Dass der Beschuldigte D.________ diese Medikamente ohne deren Wissen verabreichte, kann daraus jedoch nicht geschlossen werden.