Aufgrund der übersetzten Unterlagen ist ersichtlich, dass der Beschuldigte in der Lage war, im Jahr 2013 einen Schuldbrief zurückzuzahlen (pag. 07 237) und dass sich D.________ am 23. November 2012 sowie am 11. Juni 2015 in Sofia bei Dr. AB.________ einer Brustoperation unterzogen hat (pag. 07 255 ff., pag. 07 280). Infolge fehlendem anderweitigem Einkommen muss dies alles mit Geld aus der Prostitution von D.________ bezahlt worden sein.