_ vom 8. Oktober 2020, wonach der Beschuldigte sie betrüge und es seit ewig keinen Sex, kein Zusammensein mehr gebe, mag vorderhand irritieren. Auf die Frage der Vorinstanz, wie es dazu gekommen sei, dass sie dem Beschuldigten «ke Sex sit ewig» vorwerfe, und ob dies angesichts des angeblich erlebten erzwungenen Geschlechtsverkehrs nicht positiv gewesen sei, erläuterte die Strafklägerin jedoch nachvollziehbar und stringent: «Meine Familie wusste nichts davon. Sie haben nichts gemerkt davon, weil ich nicht konnte und wollte, dass sie es merken. Ich habe vorgehabt zu ihr [Anmerkung der Kammer: U.________] zu gehen, ohne ihr zu erzählen, wie es wirklich war.