38 sie ihre Arme nicht etwa um den Körper des Beschuldigten schlingt o. Ä., sondern dessen massigen Unterleib von sich wegdrückt (pag. 06 0486, MOV00321.AVI 02:37 Minuten). Das illustriert ihre Abneigung gegenüber dem Beschuldigten und objektiviert ihre Aussage: «Ich habe ihn die letzten 10 Jahre von mir weggedrückt, weil er auf mich draufgelegen ist» (pag. 06 1586 Z. 554). Wie die Strafklägerin sagte, findet sich auf den Sex-Videos «keine Erotik, nichts Zartes», das darauf hindeuten würde, dass sie die sexuellen Handlungen gewollt und genossen hätte.