37 nisierte der Beschuldigte bewusst Ausflüge und erstellte Fotos davon, um seinen Freunden und auf Facebook zeigen zu können, dass sie eine glückliche Familie seien (pag. 06 1559 Z. 226 ff., pag. 06 1755 Z. 566 ff., pag. 19 017 Z. 25 ff.; beispielhaft schwarze Festplatte ________). Demnach hat als erstellt zu gelten, dass die aktenkundigen Alltagsfotos weitgehend mit der Absicht erstellt wurden, gegenüber Familie, Freunden und Behörden das Bild einer glücklichen Ehe zu präsentieren. Entsprechend dokumentieren sie nicht den wahrhaftigen Alltag der Strafklägerin und kommt ihnen kein Beweiswert zu.