Entsprechend liegt es auf der Hand, dass er von Beginn an bemüht war, nötigenfalls Alltagsfotos vorweisen zu können, mit denen er namentlich den für die Prüfung einer Scheinehe zuständigen Behörden eine einvernehmliche und glückliche Beziehung respektiv Ehe vorspielen kann. Die Strafklägerin äusserte diesen Verdacht wiederholt: «Er machte die Fotos von mir, wie ich fröhlich war und lachte. Das war wie geplant. Das war beim ersten Mal, als ich dort war. Wer macht schon Fotos, von jemandem, der ʺverschlageʺ ist oder traurig. Ich habe auf den Fotos gelacht, innerlich habe ich geschrien und geweint» (pag. 06 1653 Z. 244 ff.). Zudem: «Die Nr. 52 war am Anfang, also die erste Reise.