06 1746 Z. 197 ff.). Hinzuweisen ist auch auf nachstehende Antwort der Strafklägerin auf die Frage, ob es jemals Zärtlichkeiten zwischen ihr und dem Beschuldigten gegeben habe: «Nein, das gab es nicht. Es kam vor, dass er netter war als sonst und kein ʺArschlochʺ war. Aber das gab es selten. Und wenn er auf einem Foto lachte, war das eine ʺscheissʺ Show vor seinen Leuten. Die anderen durften gar nichts wissen und ich wusste nicht, was ich wann sagen durfte. Sie durften nicht von der Prostitution erfahren» (pag. 06 1560 Z. 224 ff.). Auf die Nachfrage, was sie mit «netter» gemeint habe, präzisierte sie: «Ich weiss auch nicht... Einfach netter. Nicht dieses permanente Bedrohen.