Betreffend das aktenkundige Streitgespräch vom 7. Oktober 2020 (pag. 06 215) ist zu ergänzen, dass die Strafklägerin nie bestritt, sich verbal gewehrt zu haben. Vielmehr gestand sie auf die Frage, ob man aus diesem Streitgespräch schliessen könne, dass sie sich durchaus habe wehren können: «Wie gesagt, er schlug mich nicht bei jedem Streit, es gab auch Streitereien, bei denen er mich nicht angelangt hat. Manchmal habe ich mich auch gewehrt, verstehen Sie? Manchmal wehrte ich mich auch» (pag. 19 017 Z. 34 ff.; so auch pag. 06 1449 Z. 1681 ff.). Auch an anderer Stelle berichtete sie, sich Gehör verschafft zu haben.