Auf Vorhalt der gemeinsamen Ferien und auf die Fragen, ob es in der Ehe auch gute Zeiten gegeben habe, bestätigte D.________, dass es auch «schöne Momente» in der Ehe gegeben habe. Der Beschuldigte habe sie insbesondere in den Ferien in Ruhe gelassen. Allerdings habe der Sex vor und während der Ehe immer und ausnahmslos gegen ihren Willen stattgefunden.