Die Nachrichten auf die Combox von D.________ widersprechen seinen im Verfahren gemachten Aussagen, wonach D.________ gegen seinen ausdrücklich erklärten Wunsch weiter als Prostituierte gearbeitet habe, sie mit dieser Arbeit glücklich gewesen sei, sie es wirklich genossen habe (pag. 06 955, Z. 217, Z. 226), sie ihm insbesondere auch nicht erlaubt habe, selber für das Einkommen der Familie aufzukommen. Auch die unmissverständlichen Versprechen, ihr gar nichts mehr anzutun, geben keinen Sinn, wenn er ihr angeblich keine körperliche oder sexuelle Gewalt zugefügt haben soll.