Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der Beschuldigte viele Sachverhaltsdarstellungen der Strafklägerin nicht per se bestritt, aber anders und zu seinen Gunsten schilderte. Beispielsweise sagte die Strafklägerin bezüglich des ersten Treffens in Biel aus: «Wir sassen dort und A.________ war auch dort. Dieser sagte mir, ich solle ihm auf den Schoss sitzen. Ich sagte nein. Ich dachte, er sei einer, der mich anmachen wolle» (pag. 06 1495 Z. 93 ff.). Der Beschuldigte