Weiter untermauern die abgehörten Telefonate, dass die Strafklägerin einsam, hilflos und isoliert war. Am 20. November 2020 schloss der Beschuldigte gegenüber seiner Mutter aus, dass die Strafklägerin zu jemandem geflohen sein könnte: «Nein, wir sind die ganze Zeit zusammen. Sie redet mit niemandem. Nein. Mit niemandem» (pag. 06 0760). Damit bestätigte er die Anschuldigung der Strafklägerin, er habe sie von ihrer Familie ferngehalten, damit sie niemanden habe, wenn so ein Moment wie jetzt komme (pag. 06 1395 Z. 110 ff.), womit sie die Zeit unmittelbar nach ihrer Flucht meinte.