Wäre der Beschuldigte von der Strafklägerin derart unterdrückt worden, hätte er weder das Interesse noch die Mittel gehabt, sie zu suchen. Bemerkenswert ist denn auch, dass er einmal sagte: «Ich machte mir Gedanken darüber, wo sie ist. Ich schmiede keine Pläne, ich führe diese einfach aus» (pag. 06 1230 Z. 104 ff.), und den Übersetzer im gleichen Atemzug bat, den letzten Satz nicht zu übersetzen (pag. 06 1230 Z. 106 ff.). Weiter untermauern die abgehörten Telefonate, dass die Strafklägerin einsam, hilflos und isoliert war.