Gegenüber UM01 gestand er am 22. November 2020, schuld zu sein, dass er die Strafklägerin verloren habe. Er habe sie in diesem Jahr sehr schlecht behandelt (pag. 06 0294). Ferner erwähnte er gegenüber seiner Mutter einen Vorfall in Bulgarien, als er die Strafklägerin verprügelt hat (pag. 06 0321, pag. 006 0344). Ferner zeigen die abgehörten Telefonate, dass der Beschuldigte alles daransetzte, den Aufenthaltsort der flüchtigen und untergetauchten Strafklägerin ausfindig zu machen. Er scheute weder Geld noch Zeit. Mithilfe seiner Tochter F.________ beschaffte er sich die Telefonlisten der Mobiltelefone der Strafklägerin der Monate September und Oktober 2020 (pag.